Pflanzenschutzmittel aktuell

Notfallszulassungen

Während des Jahres gibt es befristete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, entsprechend Artikel 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009 bei Gefahr im Verzug. Entsprechende Zulassungen sind lediglich in einem befristeten Zeitraum, für bestimmte Schadfaktoren und Kulturen gültig. Dies gilt es in der Anwendung zu beachten!

Eine Übersicht über diese Produkte findet sich im offiziellen Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit unter der vordefinierten Suchabfrage – zu erreichen über die Suchmaske des BAES Pflanzenschutzmittel-Registers und die darin enthaltene Lasche „Weitere Kriterien“. Hier kann über diverse Kriterienfelder nach Produkten/Wirkstoffen/Zulassungsdaten etc. gesucht werden. Eine Übersicht der Notfallzulassungen, die auch für den Bio-Bereich gelten, wird nach Aktivierung des Reglers „Zulassungen mit Wirkstoffen in Anhang I der Durchführungs­verordnung (EU) 2021/1165“ in Kombination mit dem Regler „Art. 53“ angezeigt.

Hinweis zum Einsatz von Quassol 4655-0:
Bei Fragen zu Quassol wenden Sie sich bitte an Ihre Bio-Kontrollstelle oder an die Bio-Beratung.

 

Betriebsmittelbewertung